Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TP)
Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie sieht Krankheitssymptome als Folge von aktuellen Konflikten in Beziehungen oder von nicht bewältigten Beziehungserfahrungen und Konflikten aus früheren Lebensphasen. Diese Konflikte und Erfahrungen können das spätere Leben bestimmen und psychische Erkrankungen zur Folge haben. Ziel der Behandlung ist es, die zugrunde liegenden (unbewussten) Motive und Konflikte der aktuellen Symptome zu erkennen und sich mit diesen auseinanderzusetzen. Besonderes Augenmerk ist auf das Hier und Jetzt gerichtet.
Der Patient wird in der Psychotherapie dabei unterstützt, durch Einsichten in die Zusammenhänge und Ursachen der aktuellen Symptome Veränderungen im Erleben oder Verhalten zu erreichen.
Üblicherweise ist die tiefenpsychologisch fundierte Therapie durch eine Einzelbehandlung mit einer Sitzung pro Woche gekennzeichnet.
Allgemeine Informationen zur ambulanten Psychotherapie:
Ambulante Psychotherapie in der Krankenbehandlung ist sowohl für gesetzlich als auch privat Krankenversicherte antrags- und genehmigungspflichtig. Alle anfallenden Kosten im Rahmen einer ambulanten psychotherapeutischen Diagnostik und Behandlung werden nach Beantragung in der Regel von den gesetzlichen Kassen übernommen.
Die Psychotherapeutische Sprechstunde dient der der Beratung, Information und Klärung des individuellen Behandlungsbedarfs sowie der Abklärung, ob ein Verdacht für eine psychische Erkrankung vorliegt.
Nach der/den Psychotherapeutischen Sprechstunden (max.3 Sitzungen) folgen Probatorische Sitzungen (in der Regel 2-4 Sitzungen), die zur weiteren diagnostischen Klärung des Krankheitsbildes, zur Passung zwischen Patient und Therapeut und zur Feststellung der Eignung des Patienten für ein bestimmtes Psychotherapieverfahren dienen.
Nach Abschluss der therapeutischen Vorgespräche und einer Indikationsklärung entscheiden Sie gemeinsam mit dem Therapeuten/In, ob die Beantragung einer Psychotherapie sinnvoll ist. Behandlungsdauer wird mit dem Patienten zusammen festgelegt. Unterschieden werden kann zwischen Kurzzeittherapien (KZT) mit einer Dauer von 12 (KZT1) bis 24 Sitzungen (KZT2) und Langzeittherapien TP mit einer Dauer von 60 (im ersten Bewilligungsschritt) und 30 weiteren Sitzungen (im zweiten Bewilligungsschritt).