Psychotherapie für Jugendliche

Tiefenpsychologisch fundierte Therapie

In der Kindheit werden Bewältigungsstrategien ausgebildet, die aus einer erlebten Beeinträchtigung und Not entstanden sind. Diese werden unbewusst beibehalten und führen zu Belastungen in der Familie, Schule und in Freundschaften. In der Behandlung geht es darum, den Zusammenhang zwischen Belastungen und kontraproduktiven Verarbeitungsmustern bewusst werden zu lassen. Aber auch Fähigkeiten und Stärken finden Beachtung und werden in der Therapie zur Stärkung des Selbsterlebens und des Selbstwertes genutzt. Besonderes Augenmerk ist auf das Hier und Jetzt: die Symptomatik, das Erleben und Verhalten in der privaten und sozialen Situation, besonders aber auch in der Arbeitsbeziehung des Kindes oder Jugendlichen zum Therapeuten/zur Therapeutin.

Die Therapien finden in Form von wöchentlichen Einzelsitzungen statt, die jeweils 50 Minuten dauern, in manchen Fällen auch zweimal pro Woche.

Kindertherapie

Im Gegensatz zur Erwachsenentherapie besteht die therapeutische Arbeit bei Kindern in einer Kombination aus Gespräch und gemeinsamem therapeutischen Spiel. Das Spiel in der Kindertherapie ist ein kindgemäßes Mittel, innere Themen mit Freude und Ernst auszudrücken. Im Spiel kann das Kind eigene Schwierigkeiten, die es sprachlich noch nicht ausdrücken kann, symbolisch darstellen und mit dem Behandler / der Behanderin bearbeiten.
Ergänzt wird die Kindertherapie durch regelmäßige begleitende Elterngespräche. In den Elterngesprächen soll das Verständnis für die inneren Schwierigkeiten des Kindes vertieft und daraus hilfreiche Verhaltens- und Erziehungsstrategien entwickelt werden. Möglichkeit, Wechselwirkungen zu erkennen, um selbst aus Schwierigkeiten herausfinden zu können, die die Entwicklung des Kindes erschweren.


Für getrennt lebende oder geschiedene Eltern von Kindern (Jugendlichen) gilt folgende Behandlungsvoraussetzung:

  • Der Anmeldung durch einen Elternteil muss eine Einwilligung zur Vorstellung des Kindes durch den anderen Elternteil folgen.

Die Erfahrung zeigt hier unterschiedliche Varianten: Manchmal kommen beide Eltern nach der Trennung bzw. Scheidung gemeinsam zum Ersttermin, andere wünschen sich getrennte Termine oder es erfolgt eine schriftliche Einwilligung durch den Elternteil, der nicht zu den Erstterminen erscheinen kann oder möchte.

Das Einverständnis beider Elternteile ist unbedingte Voraussetzung für die ambulante Behandlung der betroffenen Kinder.

Jugendlichentherapie

Bei der Therapie von Jugendlichen steht die altersgemäße Selbständigkeitsentwicklung im Mittelpunkt. Deshalb gibt es einen wichtigen Unterschied zur Kindertherapie: Deine Eltern werden – je nach Deinem Alter – nur noch wenig oder gar nicht mit einbezogen.

Wenn Du mindestens 15 Jahre alt bist, kannst Du eine Psychotherapie auch ohne Zustimmung Deiner Eltern machen.