Angebote
Als Psychologische Psychotherapeutin habe ich in meiner Praxis eine kassenärztliche Zulassung in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie für Erwachsene und Kinder und Jugendliche.
Therapieverfahren:
- Kurzzeittherapie
- Langzeittherapien
- Krisenintervention
Für getrennt lebende oder geschiedene Eltern von Kindern bzw. Jugendlichen gilt folgende Behandlungsvoraussetzung:
Der Anmeldung durch einen Elternteil muss eine Einwilligung zur Vorstellung des Kindes durch den anderen Elternteil folgen.
Die Erfahrung zeigt hier unterschiedliche Varianten: Manchmal kommen beide Eltern nach der Trennung bzw. Scheidung gemeinsam zum Ersttermin, andere wünschen sich getrennte Termine oder es erfolgt eine schriftliche Einwilligung durch den Elternteil, der nicht zu den Erstterminen erscheinen kann oder möchte.
Das Einverständnis beider Elternteile ist unbedingte Voraussetzung für die Behandlung der betroffenen Kinder.